- SIA-Normen. Für die Ausführung der Arbeiten sind die geltenden SIA-Normen verbindlich; insbesondere gilt SIA 118 für Bauarbeiten.
- Die Offerte wurde anhand der zur Verfügung stehenden Unterlagen/Pläne erstellt, welche zum Zeitpunkt des Angebotes vorhanden waren!
- Bei der Ausführung sind die Eidg. Verordnungen über die Verhütung von Unfällen bei Bauarbeiten (SUVA) zu berücksichtigen. Sicherheitsvorrichtungen wie Anschlagpunkte für Absturzsicherungen, Geländer, Dachaufstiege usw. sind in Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, der Bauarbeiten Verordnung (BauAV Art. 3+8) und der lokalen Vorschriften so zu projektieren, dass ein gefahrloses Arbeiten möglich ist.
- Eine Verlängerung der Garantiefrist über die SIA-Norm 118 hinaus ist nur möglich, wenn mit dem Unternehmer ein Wartungsabonnement abgeschlossen wird.
- Anmerkung Arbeitszeit: Zeit inkl. An- und Rückfahrt zum Kunden (Anteil), Materialbeschaffung, Materialentsorgung, Material verräumen, Werkzeug reinigen, Rapport schreiben, etc.
- Auch das Abdecken mit Blachen bietet keinen sicheren Schutz, damit kein Wasser eindringt. Wenn kein Notdach erstellt wird, ist der Unternehmer für Wasserschäden nicht haftbar.
- Bei Sanierungen sind Schäden an Bodenbelägen, Pflanzen und Rasen trotz grosser Sorgfalt nicht immer vermeidbar. Bewegliche Gegenstände wie Fahrzeuge, Mobiliar etc. sind während der Sanierung aus dem Gefahrenbereich zu entfernen. Bauherrschaften, Verwaltungen oder Mieter sind für angemessenen Schutz ihrer persönlichen Gegenstände selber verantwortlich.
- Im Offertstadium nicht erkennbare Schäden an der Unterkonstruktion, bei Anschlüssen, Ablaufleitungen, Mauerarbeiten etc. kann der Unternehmer (gilt auch bei Pauschalangebote) nicht haftbar gemacht werden. Diese Arbeiten werden aufgrund von Nachofferten separat vergütet.
- Bei Flachdach Abbrucharbeiten sind Erschütterungen auf die Unterkonstruktion nicht immer vermeidbar. Beim Entfernen der Schutz- und Nutzschichten könnte sich das Dach, durch die Gewichtsreduktion, um wenige Millimeter heben. Die Bildung von feinen Rissen an Wänden und Decken wären möglich. Durch das Fehlen der Wärmedämmung im Sanierungszeitraum ist der Boden, die Decke hohen Temperaturschwankungen (Kälte/Wärme) unterworfen.
-Trocknungsarbeiten, Wasserabsaugen sowie Schnee- und Eisräumen, laut SIA-Norm 170 nach Aufwand und wird separat verrechnet.
- Das Verlegen von Gehwegplatten auf den unebenen Flachdachaufbauten/Terrassen ist sehr schwierig. Deshalb sind kleinere Unebenheiten (5mm) oder Platten die sich bewegen/wackeln durch die Bauherrschaft zu akzeptieren.
- Lokale Wasserlachen infolge Überlappungen oder zulässigen Unebenheiten sind zu tolerieren. - Ausnahmen von der vorliegenden Norm sind nur zulässig, wenn Entwicklungen auf dem Gebiet von abzudichtenden Bauteilen und Hochbauten oder aussergewöhnliche Verhältnisse dies rechtfertigen. Ausnahmen müssen durch Theorie und Versuche ausreichend begründet sein. Sie sind in der Nutzungsvereinbarung (sinngemäss nach SIA 260 Ziffer I.I) und in den Bauwerksakten nachvollziehbar und mit Begründung zu dokumentieren.
- Fremdleistungen wie Gipser-, Maler-, Elektro- und Schreinerarbeiten werden Bauseits in Auftrag gegeben und sind in unsere Offerte nicht einkalkuliert.
- Bei Arbeiten in Innenräumen, Garagen und Tiefgaragen kann es zu Staubentwicklung kommen. Wir verlassen die Baustelle besenrein. Für eventuelle Verschmutzungen an Geräten, Fahrzeugen oder Mobiliar übernehmen wir keine Haftung, sowie Reinigungskosten.
- Bei Verwendung als Devis oder einer Fremdvergabe der Angebotsunterlagen, würden wir eine Projektentschädigung gemäss SIA 108 in Rechnung stellen.
- Summen der in Klammern () aufgeführten Positionen werden in der Zusammenstellung NICHT einkalkuliert.
- Bei Pauschalangebote sind nachträgliche Zusatzarbeiten nicht mit eingerechnet und werden separat verrechnet.
- Bereits ausgeführte Arbeiten werden nach Absage des Angebotes in Rechnung gestellt.
- Haben Sie ein Parkier-System an Ihrer Liegenschaft? Informieren Sie uns vor Arbeitsbeginn. Erhaltene Parkbussen während der Arbeitsausführung, werden dem Auftraggeber weiterverrechnet.
-Anmeldung Fördergelder (Das Gebäudeprogramm) wird nur auf Verlangen ausgeführt. Dieser Aufwand wird mit Fr. 200.00 in Rechnung gestellt.
- Tarifsätze: Chefmonteur/Polier Fr. 130.00; Vorarbeiter Fr. 118.00; Spengler A Fr. 112.00; Spengler B Fr. 98.00; Lehrling 1-4. Jahr Fr. 46.00/50.00/56.00/61.00. - Zahlungsbedingungen 30 Tage netto Abschlagszahlungen/Akontozahlungen nach Erhalt. Reklamationen werden innert 7 Tagen nach Rechnungserhalt berücksichtigt. Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet. Bei Zahlungsverzug: werden 5% Verzugszinsen, inkl. Mahngebühren berechnet.